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Indikation für Eingliederungshilfemaßnahmen...
ist das Vorliegen
einer erheblichen Problematik bei Kindern / Jugendlichen in ihrer
Entwicklung und der sozialen Integration und / oder seelischen Stabilität.
Dies betrifft insbesondere Kinder mit autistischen oder autismusähnlichen
Störungsbildern, wie ausgeprägten oder multiplen Wahrnehmungs-verarbeitungsstörungen,
die zu einer individuell notwendigen Reizabwehr und zu Rückzugs-
oder Abwehrverhalten führen.
Eine ausschließlich heilpädagogische Förderung von
in ihrer Entwicklung retardierten Kindern gehört nicht zu unseren
Tätigkeitsbereichen.
Fördermaßnahmen werden nur dann eingeleitet, wenn einer
Person aufgrund der vorliegenden Behinderung eine ihren Fähigkeiten
entsprechende Teilnahme an Lern- und Gruppenprozessen nur sehr eingeschränkt
oder gar nicht möglich ist, bzw. wenn von einer zusätzlichen
(drohenden) seelischen Behinderung als Folge der Störung ausgegangen
werden muss. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach der individuell
vorliegenden Problematik und der gemeinsamen Zielabstimmung mit den
Bezugspersonen und dem Integrationsumfeld.
Wir werden tätig bei Diagnosen aus dem Bereich der Tiefgreifenden
Entwicklungsstörungen wie:
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Autismusspektrum-Störung
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Frühkindlicher
Autismus
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Asperger-Syndrom
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Atypischer
Autismus
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Spezifische
Syndrome, desintegrative Störungen |
Tiefgreifende Entwicklungsstörungen beeinträchtigen das
Kind meist von Geburt an und führen nicht (nur) zu einer Verlangsamung
oder Verzögerung der Entwicklung sondern zu einer qualitativen
Abweichung, zu einem "Anders-Sein".
Als die bekannteste Tiefgreifende Entwicklungsstörung stellt
sich der Autismus in seinen verschiedenen Ausprägungen dar.
Bei Frühkindlichem Autismus geht häufig eine geistige Behinderung
einher oder entsteht zusätzlich.
Bei besonderer Eingliederungsproblematik unterstützen wir
auch
Klienten mit,
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erheblichen
bzw. multiplen Wahrnehmungsstörungen und ausgeprägtem
Rückzugs- / Abwehrverhalten
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Geistiger
Behinderung mit begleitender seelischer und/oder Verhaltens-
Problematik |
Die
förderbegleitende Diagnostik unserer Klienten dient v.a. der Förderplanung und
Beratung. Vorhandene medizinische, psychologische, heilpädagogische
u.a. Untersuchungsergebnisse werden genutzt.
Eine Diagnose aus dem Autismusspektrum ist i.d.R. Voraussetzung für
eine Förder- und Beratungsmaßnahme in unserer Einrichtung.
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