Startseite








     

 


Indikation für Eingliederungshilfemaßnahmen
...

ist das Vorliegen einer erheblichen Problematik bei Kindern / Jugendlichen in ihrer Entwicklung und der sozialen Integration und / oder seelischen Stabilität. Dies betrifft insbesondere Kinder mit autistischen oder autismusähnlichen Störungsbildern, wie ausgeprägten oder multiplen Wahrnehmungs-verarbeitungsstörungen, die zu einer individuell notwendigen Reizabwehr und zu Rückzugs- oder Abwehrverhalten führen.

Eine ausschließlich heilpädagogische Förderung von in ihrer Entwicklung retardierten Kindern gehört nicht zu unseren Tätigkeitsbereichen.

Fördermaßnahmen werden nur dann eingeleitet, wenn einer Person aufgrund der vorliegenden Behinderung eine ihren Fähigkeiten entsprechende Teilnahme an Lern- und Gruppenprozessen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, bzw. wenn von einer zusätzlichen (drohenden) seelischen Behinderung als Folge der Störung ausgegangen werden muss. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach der individuell vorliegenden Problematik und der gemeinsamen Zielabstimmung mit den Bezugspersonen und dem Integrationsumfeld.

Wir werden tätig bei Diagnosen aus dem Bereich der Tiefgreifenden
Entwicklungsstörungen wie:


Autismusspektrum-Störung
Frühkindlicher Autismus
Asperger-Syndrom
Atypischer Autismus
Spezifische Syndrome, desintegrative Störungen

Tiefgreifende Entwicklungsstörungen beeinträchtigen das Kind meist von Geburt an und führen nicht (nur) zu einer Verlangsamung oder Verzögerung der Entwicklung sondern zu einer qualitativen Abweichung, zu einem "Anders-Sein".

Als die bekannteste Tiefgreifende Entwicklungsstörung stellt sich der Autismus in seinen verschiedenen Ausprägungen dar.
Bei Frühkindlichem Autismus geht häufig eine geistige Behinderung einher oder entsteht zusätzlich.

Bei besonderer Eingliederungsproblematik unterstützen wir auch
Klienten mit,


erheblichen bzw. multiplen Wahrnehmungsstörungen und ausgeprägtem Rückzugs- / Abwehrverhalten

Geistiger Behinderung mit begleitender seelischer und/oder Verhaltens- Problematik

Die förderbegleitende Diagnostik unserer Klienten dient v.a. der Förderplanung und Beratung. Vorhandene medizinische, psychologische, heilpädagogische u.a. Untersuchungsergebnisse werden genutzt.

Eine Diagnose aus dem Autismusspektrum ist i.d.R. Voraussetzung für eine Förder- und Beratungsmaßnahme in unserer Einrichtung.


Indikation & Förderung

nach oben
 
Kontakt Impressum